Allgemeine Geschäftsbedingungen der vhs Pfullingen

vom 01.07.2026

Die Volkshochschule Pfullingen ist eine von der Stadt Pfullingen getragene öffentliche Bildungseinrichtung. Sie steht der ganzen Bevölkerung zur Verfügung.

 

Schuljahr

  1. Das Schuljahr der Volkshochschule ist in Semester gegliedert.
  2. Während der Schulferien finden in der Regel keine Kurse statt. Ausnahme: Spezielle Ferienkurse oder Kurse nach Absprache mit den Teilnehmenden.

 

Anmeldung

Die Ankündigung von Veranstaltungen ist für die vhs unverbindlich. Für alle Veranstaltungen ist eine Anmeldung durch die Teilnehmenden erforderlich, soweit nicht im Einzelfall hierauf verzichtet wird.

  1. Anmeldungen sind persönlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder online möglich. Telefonische Anmeldungen sind nur mit Angabe einer Bankverbindung zur Abbuchung möglich. Die Anmeldezeiten sind jeweils im Programm oder auf der Homepage angegeben. Die Anmeldungen werden durch die Bestätigung der Volkshochschule rechtswirksam. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
  2. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
  3. Mit der Anmeldung erklären sich Teilnehmende (Erziehungsberechtigte) mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule einverstanden und im Falle von Angeboten mit Kooperationspartnern oder Online-Angeboten zur Weitergabe der Kontaktdaten zum Zwecke der Kommunikation.

 

Rücktritt und Änderungen

  1. Bei Ausfall eines Kursleitenden, bei zu geringer Zahl von Anmeldungen und aus Gründen, die nicht von der Volkshochschule zu vertreten sind, kann ein Kurs abgesetzt, verlegt oder stundenweise gestrichen werden. Bei einer Absetzung werden die bereits bezahlten Kurskosten erstattet. Weitere Ansprüche gegen die Volkshochschule sind ausgeschlossen. Unterbelegte Veranstaltungen können nur durchgeführt werden, wenn die Teilnehmenden einen entsprechenden Mehrbetrag zahlen oder einer Verringerung des zeitlichen Umfangs zustimmen. Maßgebend für diese Regelung ist die Anzahl der angemeldeten Teilnehmenden am zweiten Veranstaltungstermin.
  2. Die vhs kann aus wichtigem Grund gem. § 314 BGB kündigen. Ein solcher liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
    1. Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Kursleiterin/ den Kursleiter, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
    2. Beleidigendes Verhalten aller Art gegenüber der Kursleitung, gegenüber Teilnehmer/innen oder Beschäftigten der vhs,
    3. Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
    4. Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art.
  3. Abmeldungen sind schriftlich, persönlich, telefonisch, per E-Mail oder online gegenüber der Geschäftsstelle möglich. Eine Abmeldung bei Dozierenden ist nicht wirksam. Das Fernbleiben von einer Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung. Bereits gezahlte Entgelte werden nur erstattet, wenn der Rücktritt rechtzeitig erfolgt. Für nicht wahrgenommene Veranstaltungstermine wird kein Ersatz geleistet. Der Rücktritt von der Anmeldung muss zu folgenden Zeitpunkten erklärt werden:
    1. Bei unseren Kursen und Einzelveranstaltungen, wie Vorträge ist eine Abmeldung bis 5 Werktage vor dem ersten Termin kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt bis spätestens vor dem 2. Kurstermin wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 € fällig. Bei späterem Rücktritt durch den Teilnehmenden erfolgt keine Rückerstattung, d. h. in diesem Fall ist die volle Kursgebühr zu entrichten.
    2. Bei Tagesfahrten (z. B. Theaterveranstaltungen und Exkursionen) ist eine Abmeldung nur bis zu dem im Programmheft oder auf der Homepage genannten Termin möglich. Ist kein Abmeldetermin angegeben, muss die Abmeldung spätestens 14 Werktage vor Beginn der Fahrt gegenüber der Volkshochschule erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte Abmeldung oder wird die Fahrt nicht angetreten, ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.

 

Umbuchung

Eine Umbuchung ist nach Beginn eines Kurses in einen Kurs mit entsprechendem Inhalt möglich und stellt keinen Rücktritt dar. Voraussetzung ist, dass in dem anderen Kurs noch Plätze frei sind. Vor dem Wechsel muss eine Rücksprache mit der entsprechenden Programmbereichsleitung erfolgen.

 

Tarife

Gebühren sind grundsätzlich mit der Anmeldung fällig. Eine gesonderte Aufforderung (Rechnungsstellung) erfolgt nicht. Sofern ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, erfolgt der Einzug der Gebühr vom Bankkonto der teilnehmenden Person.

 

Teilnahmebescheinigung

Auf Wunsch wird am Ende einer regelmäßig besuchten Veranstaltung (mind. 80 %) eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Diese sind unmittelbar nach dem Veranstaltungsende in digitaler Form kostenfrei. Zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Bearbeitungsgebühr von 5 € inkl. der Portokosten fällig. 

 

Haftungsausschluss

Für Unfälle während der Veranstaltung und auf dem Weg zum oder vom Veranstaltungsort sowie für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen aller Art übernimmt die Volkshochschule gegenüber den Teilnehmerinnen und Teilnehmern keinerlei Haftung. Die Haftung der vhs beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden gemäß § 276, 278 BGB ist, soweit keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen, ausgeschlossen.

Bei Veranstaltungen, bei denen die vhs nur als Vermittler auftritt (z. B. Studienreisen), gelten die Bestimmungen des Veranstalters.

 

Datenschutz

Die Volkhochschule Pfullingen unterliegt den Regelungen des Landesdatenschutzgesetzes Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung. Zum Zwecke der Verwaltung der Veranstaltungen setzt die Volkshochschule automatisierte Datenverarbeitung ein. Dabei werden mit der Anmeldung folgende Daten erfasst: Name, Vorname, Anschrift, Alter, Geschlecht, Telefonnummer, Kursnummer, Semester, Kurstitel und Tarif, im Falle einer Einzugsermächtigung die Bankverbindung. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht, außer im Falle von Kooperationsveranstaltungen zum Zwecke der Kommunikation.

Fotografien und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nur nach Rücksprache mit der vhs gestattet; eine Genehmigung des Dozierenden genügt nicht. Das Lehrmaterial der vhs darf nicht ohne Genehmigung vervielfältigt werden. 

 

Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilwiese nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.