Allgemeine Geschäftsbedingungen der vhs Pfullingen

vom 7. Dezember 2010

Hinweis: Um die Lesbarkeit zu erleichtern, ist im Folgenden nur die männliche Form von Personenbezeichnungen gewählt. Unabhängig davon bezieht sie sich jedoch auf Frauen und Männer gleichermaßen.

 

Die "Volkshochschule Pfullingen" ist eine von der Stadt Pfullingen getragene öffentliche Bildungseinrichtung. Sie steht der ganzen Bevölkerung zur Verfügung.

Schuljahr
(1) Das Schuljahr der Volkshochschule ist in Semester gegliedert.
(2) Während der Schulferien finden in der Regel keine Kurse statt. Ausnahme: Spezielle Ferienkurse oder Kurse nach Absprache mit den Teilnehmern.


Anmeldung
(1) Anmeldungen sind persönlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, E-Mail oder Internet möglich. Telefonische Anmeldungen sind nur mit Angabe einer Bankverbindung zur Abbuchung möglich. Die Anmeldezeiten sind jeweils im Programm angegeben. Die Anmeldungen werden durch die Bestätigung der Volkshochschule rechtswirksam. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
(2) Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
(3) Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer (Erziehungsberechtigten) mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule einverstanden.


Rücktritt und Änderungen
(1) Bei Ausfall eines Kursleitenden, bei zu geringer Zahl von Anmeldungen und aus Gründen, die nicht von der Volkshochschule zu vertreten sind, kann ein Kurs abgesetzt, verlegt oder stundenweise gestrichen werden. Bei einer Absetzung werden die bereits bezahlten Kurskosten anteilig zurück erstattet. Weitere Ansprüche gegen die Volkshochschule sind ausgeschlossen. Unterbelegte Veranstaltungen können nur durchgeführt werden, wenn die Teilnehmer einen entsprechenden Mehrbetrag zahlen oder einer Verringerung des zeitlichen Umfangs zustimmen. Maßgebend für diese Regelung ist die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer am zweiten Veranstaltungstermin.
(2) Der Rücktritt von der Anmeldung muss gegenüber der Geschäftsstelle spätestens fünf Werktage (Posteingang) vor Veranstaltungsbeginn erklärt werden. Abmeldungen sind schriftlich, persönlich, telefonisch, per Fax, E-Mail oder Internet nur in der Geschäftsstelle möglich. Eine Abmeldung beim Dozenten ist nicht wirksam. Das Fernbleiben von einer Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung. Bereits gezahlte Entgelte werden nur erstattet, wenn der Rücktritt rechtzeitig erfolgt. Bei Sprachkursen muss der Rücktritt spätestens einen Werktag (Posteingang) vor dem zweiten Veranstaltungstag schriftlich erklärt werden. Bei späterem Rücktritt wird das gesamte Entgelt fällig. Für nicht wahrgenommene Veranstaltungstermine wird kein Ersatz geleistet. Bei Exkursionen, Studienfahrten und Studienreisen sowie mehrsemestrigen Veranstaltungen gelten besondere Regelungen. Bei Kursen mit sechs und mehr Terminen ist ein Rücktritt vor dem zweiten Kurstermin gegenüber der Volkshochschule zu erklären. Bei Tages- oder Wochenendseminaren und bei Kurzveranstaltungen bis zu fünf Terminen gilt diese Regelung nicht. Bei diesen Veranstaltungen muss die Abmeldung spätestens fünf Arbeitstage vor Beginn des Seminars gegenüber der Volkshochschule erklärt sein. Wird ein Rücktritt von einem Teilnehmer erklärt, so werden Bearbeitungskosten von 3 € erhoben. Die bereits bezahlten Kurskosten werden unter Berücksichtigung der Bearbeitungskosten anteilig zurück erstattet. Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen eines Teilnehmers, können die Kurskosten nicht erstattet werden. 
Abmeldungen von auswärtigen Konzert- oder Theaterveranstaltungen sind nur bis zu dem im Programm angegebenen Termin möglich. Dabei werden Bearbeitungskosten von 5,00 € erhoben.
(3) Bei Studienfahrten (eintägig) ist eine Abmeldung spätestens 14 Tage vor Beginn der Studienfahrt gegenüber der Volkshochschule zu erklären. Ansonsten sind bei Nichtteilnahme die der Volkshochschule entstandenen Kosten (Bus, Führung u. ä.) zu erstatten, es sei denn, eine Ersatzperson kann angemeldet werden.
(4) Bei Studienreisen (mehrtägig) gelten die in der Anlage 1 festgelegten Bedingungen.


Umbuchung
Eine Umbuchung ist nach Beginn eines Kurses in einen Kurs mit entsprechendem Inhalt möglich und stellt keinen Rücktritt dar. Voraussetzung ist, dass in dem anderen Kurs noch Plätze frei sind und dass dieser Kurs zeitlich parallel läuft. Vor dem Wechsel muss eine Rücksprache mit der entsprechenden Programmbereichsleitung erfolgen.


Tarife
(1) Die Kosten richten sich nach der jeweils gültigen Tarifordnung. Die Kurskosten sind bei der Anmeldung zu entrichten.
(2) Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Hartz IV-Empfänger und Arbeitslose erhalten eine Ermäßigung von 10 v. H. Die Ermäßigung gilt nicht für Reisen, Fahrten und Führungen.
(3) Kinder der gleichen Familie, die gleichzeitig Kurse besuchen, erhalten eine Geschwisterermäßigung. Die Geschwisterermäßigung beträgt für das zweite und jedes weitere Kind 10 v. H.
(4) In besonders gelagerten Härtefällen kann eine Ermäßigung der Kosten bis zu 30 v. H. gewährt werden.


Teilnahmebescheinigung
Auf Wunsch wird am Ende einer regelmäßig besuchten Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Diese ist gebührenfrei bis zwei Jahre nach Veranstaltungsbeginn. Zwei Jahre nach Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,-- € erhoben. Ab fünf Jahren nach Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr entsprechend des Aufwandes erhoben. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung.


Unfallversicherung
Die Volkshochschule schließt eine Unfallversicherung ab, bei der Unfälle im Zusammenhang mit den Kursen oder sonstigen Veranstaltungen im Rahmen der Volkshochschule versichert sind.


Haftungsausschluss
Die Teilnahme an Veranstaltungen des Seminaranbieters erfolgt auf eigenes Risiko. Der Seminaranbieter übernimmt keinerlei Haftung. Eltern/Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder. Die Haftung der Volkshochschule beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden gemäß §§ 276 und 278 BGB ist, soweit keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen, ausgeschlossen. Bei Verlust oder Diebstahl übernimmt die Volkshochschule keine Haftung. Es gilt die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsorts.


Datenschutz
Die Volkhochschule Pfullingen unterliegt den Regelungen des Landesdatenschutzgesetzes Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung. Zum Zwecke der Verwaltung der Veranstaltungen setzt die Volkshochschule automatisierte Datenverarbeitung ein. Dabei werden mit der Anmeldung folgende Daten erfasst: Name, Vorname, Anschrift, Alter, Geschlecht, Telefonnummer, Kursnummer, Semester, Kurstitel und Tarif, im Falle einer Einzugsermächtigung die Bankverbindung. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht.


Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilwiese nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.