Erklärung zur Barrierefreiheit

                                                                                                                  

Die vhs Pfullingen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.vhs-pfullingen.de

 

1.   Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

 

a)    Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit § 10 Absatz 1 L-BGG nicht vollständig vereinbar.

 

2.   Nicht barrierefreie Inhalte

 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Aktivierung von Berrierefreiheitsfunktionen

Barrierefreiheitsfunktionen zu besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Beeinträchtigungen müssen Barrierefrei und selbstständig aktivierbar sein.

 

b) Nicht-Text-Inhalt

Inhalte, die keine Texte sind, müssen mit einem Text versehen sein, der sie aussagekräftig beschreibt.

 

c) Info und Beziehungen

Elemente, die durch ihre visuelle Anordnung oder Struktur wichtige Informationen vermitteln, müssen auch für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar sein.

 

d) Kontrast

Damit Texte auch von sehbehinderten Menschen gut wahrgenommen werden können, müssen sie über ausreichende Helligkeitskontraste verfügen.

 

e) Nicht-Text-Kontrast

Grafiken, die Informationen enthalten sowie grafische Bedienelemente und deren Zustände müssen einen Kontrast zu angrenzenden Farben von 3 zu 1 oder besser aufweisen.

 

f) Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben oder Fokus

Zusätzliche Inhalte müssen sichtbar bleiben, auch wenn der Zeiger über sie bewegt wird, sie dürfen nicht selbstständig nach einer gewissen Zeitspanne schließen und sie müssen schließbar sein, ohne den Fokus verschieben zu müssen.

 

g) Tastatur

Alle wesentlichen Funktionen und Inhalte müssen auch ohne Computermaus oder Touchscreen-Eingabe bedient werden können.

 

h) Pausieren, stoppen, ausblenden

Inhalte, die sich bewegen, blinken oder automatisch scrollen dürfen nicht vorhanden sein. Falls sie vorhanden sind, müssen sie spätestens nach 5 Sekunden selbstständig stoppen oder es muss eine Möglichkeit geben, die Bewegung o.ä. zu beenden oder auszublenden. Inhalte, die automatisch aktualisieren, müssen angehalten werden können.

 

i) Linkzweck

Das Ziel oder der Zweck von Links müssen aus dem verlinkten Linktext hervorgehen oder aus dem unmittelbaren Zusammenhang des Links ermittelbar sein.

 

j) Fokus sichtbar

Bei der Bedienung mit der Tastatur, muss deutlich erkennbar sein, welches Element gerade fokussiert wird.

 

k) Syntaxanalyse

Die verwendete Programmiersprache muss korrekt eingesetzt sein.

 

l) Deutsche Gebärdensprache

Auf der Startseite einer Webseite sind Informationen zu ihren wesentlichen Inhalten, Hinweise zur Navigation, eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit und Hinweise auf weitere auf der Webseite vorhandene Informationen in deutscher Gebärdensprache bereit zu stellen.

 

m) Leichte Sprache

Auf der Startseite einer Webseite sind Informationen zu ihren wesentlichen Inhalten, Hinweise zur Navigation, eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit und Hinweise auf weitere auf der Webseite vorhandene Informationen in leichter Sprache bereitzustellen.

 

n) Barrierefreiheit von Dokumenten

Auch Dokumente, die auf einer Webseite eingestellt werden müssen barrierefrei sein.

 

Wir arbeiten derzeit an der Anpassung der Website und bitten um Kontaktaufnahme, sollten weiterführende Informationen zu den Inhalten der Website benötigt werden.

 

3.   Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.08.2022 erstellt und basiert auf dem Prüfbericht der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit.

Die Erklärung wurde zuletzt am 10.08.2022 überprüft.

 

4.   Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen weitere bestehende Barrieren in Bezug auf unsere Website auffallen oder Sie Informationen zu noch nicht barrierefreien Inhalten benötigen, senden Sie uns bitte eine E-Mail. Wir sind bemüht Ihnen schnellstmöglich zu antworten.

Ansprechpartnerin:     Vera Hollfelder

E-Mail:                        post@vhs-pfullingen.de

Telefon:                       07121  99230

 

5.   Durchsetzungsverfahren

 

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die vhs Pfullingen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

 

Falls die vhs Pfullingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

 

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

 

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

 

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.