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Wir suchen neue Dozenten/innen!... aufgeschlossen, interessiert, möglichst mit Unterrichtserfahrung in den Fachbereichen

  • Bewegung
  • Kreativität
  • Sprachen
  • Allgemeinbildung

Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter Tel. 99230!

 vhs indivduell

Sie möchten gerne eine Sprache lernen oder vertiefen,
EDV-Kenntnisse erwerben oder sich im kaufmännischen Bereich weiterbilden?
Sie können aber aus Zeit- oder anderen Gründen unsere regelmäßigen Kurse nicht besuchen.
Daher bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Angebote,
für Einzelpersonen oder Gruppen, nach eigenen Zeitwünschen und
persönlichen Bedürfnissen!
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung!
Wir finden eine Lösung!

vhs individuell

 

Sparen mit der ESF Fachkursförderung

Zuschüsse von 30 % bzw. 50 % auf die Gebühr durch das Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, sind für bestimmte Kurse möglich. Antragsunterlagen sind in der Geschäftsstelle (Tel. 07121/99230) erhältlich. 
Für die folgenden Kurse können Sie einen Zuschuss erhalten:
- Word
- Excel
- Excel Aufbaukurs
- Powerpoint
- Büropraxis
- Büchführung
- Photoshop
 
Mindestens eine der folgenden Voraussetzungen muss dazu erfüllt sein: 
·         Sie sind in einem kleinen und mittleren, rechtlich selbständigen Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten tätig und                     wohnen in Baden-Württemberg.
·         Sie sind Unternehmer/in, Freiberufler/in oder Existenzgründer/in in Baden-Württemberg.
·         Sie möchten ein Unternehmen gründen oder
·         Sie sind Wiedereinsteiger/in und in Baden-Württemberg wohnhaft.
·         Sie sind Ausbilder/in in überbetrieblichen beruflichen Ausbildungszentren. 
Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften sind nicht förderfähig. Hinweis: Beschäftigte von rechtlich selbständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig.
Bitte beachten Sie, dass über die Förderung jeweils im Einzelfall entschieden wird.

 

 

 

Bildungsprämie

Bildungsgutschein der Bundesregierung

 

Förderbedingungen

Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist,dass man erwerbstätig ist unddas zu versteuernde Jahreseinkommen die Grenze von 25.600 Euro nicht übersteigt(bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 51.200 Euro).

Wer eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Weiterbildungskosten (bis maximal 500,- Euro) abdeckt.

Die Förderkriterien werden bei einem Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle

individuell geprüft.

Was wird gefördert?

Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung

der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse

und Fertigkeiten vermittelt und Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein

PC-Programm über Kompaktsprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie

etwa einem Grundlagenkurs für Existenzgründer.

Ob eine Maßnahme unter die Förderfähigkeit fällt, erfahren Sie über die Hotline: 0800- 2623

000 oder im persönlichen Beratungsgespräch ihrer Beratungsstelle. Melden Sie sich unter Tel. 07121/9923-20 dafür an.


Wer wird gefördert?

Erwerbstätige in verschiedenen Formen, Angestellte, Selbständige, mithelfende

Familienangehörige und Berufsrückkehrer/innen.

Nicht gefördert werden:

• Frauen und Männer, die ALG I oder ALG II erhalten

• Frauen und Männer, die Anspruch nach dem AFBG (Meister-Bafoeg) haben

• Frauen und Männer ohne Arbeitserlaubnis für Deutschland

• Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende, Studierende von Hochschulen oder

Rentner/innen und Pensionäre

 

Was ist weiter zu beachten?

1. Der Prämiengutschein ist in der Regel ab Datum der Ausstellung 3 Monate gültig. Bis zu

diesem Datum muss er bei einem Weiterbildungsträger abgegeben werden.

2. Die Anmeldung für die Maßnahme darf erst nach dem Datum der Ausstellung des

Prämiengutscheins erfolgen.

3. Grundsätzlich gilt der Gutschein nur für eine Maßnahme! Kursmodule oder –teile können

als eine Maßnahme behandelt werden, wenn sie im Sinne des eingetragenen

Weiterbildungsziels zusammengehörig sind. Bei Anrechnung mehrerer Kursmodule ergibt

sich die Gesamtsumme aus der Summe aller Kursteile. Für die Teilnahme an der

Bildungsprämie dürfen weder Rabatte noch Extragebühren berechnet werden.

4. Die Rechnung des Bildungsträgers an den Teilnehmenden muss die Gesamtsumme der

Maßnahme, den Anteil der Bildungsprämie (max. 500 €) und den Eigenanteil des

Teilnehmenden enthalten, den dieser an den Bildungsträger überweisen muss.

5. Die Kursgebühr darf nicht bereits vor Rechnungserstellung komplett vom

Teilnehmenden bezahlt worden sein. Es muss / darf nur der Eigenanteil bezahlt werden.

6. Der Bildungsträger kann den Gutschein erst nach Beginn der Maßnahme abrechnen und

nur dann, wenn der Eigenanteil bezahlt wurde.

 

 

vhs Pfullingen, Klosterstr. 34, 72793 Pfullingen

Tel. 0721/9923-0   Mail post@vhs-pfullingen.de

 

 

 

 

VHS-Pfullingen | Klosterstraße 34 | 72793 Pfullingen | Tel: 0 71 21 / 99 23 -0 | Fax: 0 71 21 / 99 23 99

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