Bildungsprämie
Bildungsgutschein der Bundesregierung
Förderbedingungen
Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist,dass man erwerbstätig ist unddas zu versteuernde Jahreseinkommen die Grenze von 25.600 Euro nicht übersteigt(bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 51.200 Euro).
Wer eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Weiterbildungskosten (bis maximal 500,- Euro) abdeckt.
Die Förderkriterien werden bei einem Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle
individuell geprüft.
Was wird gefördert?
Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung
der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse
und Fertigkeiten vermittelt und Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein
PC-Programm über Kompaktsprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie
etwa einem Grundlagenkurs für Existenzgründer.
Ob eine Maßnahme unter die Förderfähigkeit fällt, erfahren Sie über die Hotline: 0800- 2623
000 oder im persönlichen Beratungsgespräch ihrer Beratungsstelle. Melden Sie sich unter Tel. 07121/9923-20 dafür an.
Wer wird gefördert?
Erwerbstätige in verschiedenen Formen, Angestellte, Selbständige, mithelfende
Familienangehörige und Berufsrückkehrer/innen.
Nicht gefördert werden:
• Frauen und Männer, die ALG I oder ALG II erhalten
• Frauen und Männer, die Anspruch nach dem AFBG (Meister-Bafoeg) haben
• Frauen und Männer ohne Arbeitserlaubnis für Deutschland
• Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende, Studierende von Hochschulen oder
Rentner/innen und Pensionäre
Was ist weiter zu beachten?
1. Der Prämiengutschein ist in der Regel ab Datum der Ausstellung 3 Monate gültig. Bis zu
diesem Datum muss er bei einem Weiterbildungsträger abgegeben werden.
2. Die Anmeldung für die Maßnahme darf erst nach dem Datum der Ausstellung des
Prämiengutscheins erfolgen.
3. Grundsätzlich gilt der Gutschein nur für eine Maßnahme! Kursmodule oder –teile können
als eine Maßnahme behandelt werden, wenn sie im Sinne des eingetragenen
Weiterbildungsziels zusammengehörig sind. Bei Anrechnung mehrerer Kursmodule ergibt
sich die Gesamtsumme aus der Summe aller Kursteile. Für die Teilnahme an der
Bildungsprämie dürfen weder Rabatte noch Extragebühren berechnet werden.
4. Die Rechnung des Bildungsträgers an den Teilnehmenden muss die Gesamtsumme der
Maßnahme, den Anteil der Bildungsprämie (max. 500 €) und den Eigenanteil des
Teilnehmenden enthalten, den dieser an den Bildungsträger überweisen muss.
5. Die Kursgebühr darf nicht bereits vor Rechnungserstellung komplett vom
Teilnehmenden bezahlt worden sein. Es muss / darf nur der Eigenanteil bezahlt werden.
6. Der Bildungsträger kann den Gutschein erst nach Beginn der Maßnahme abrechnen und
nur dann, wenn der Eigenanteil bezahlt wurde.
vhs Pfullingen, Klosterstr. 34, 72793 Pfullingen
Tel. 0721/9923-0 Mail post@vhs-pfullingen.de