ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR DIE VHS PFULLINGEN
Die "Volkshochschule Pfullingen" ist eine von der Stadt Pfullingen getragene Bildungseinrichtung. Sie steht der ganzen Bevölkerung zur Verfügung.
Schuljahr
Das Schuljahr der Volkshochschule ist in zwei Semester gegliedert. Beginn und Dauer der Veranstaltungen sind jeweils im Programm angegeben. Während der Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt.
Anmeldungen
Anmeldungen sind persönlich, telefonisch oder schriftlich (auch per FAX) bei der Geschäftsstelle der Volkshochschule möglich. Telefonische Anmeldungen sind nur mit Angabe der Bankverbindung zur Abbuchung möglich. Die Anmeldezeiten sind jeweils im Programm angegeben. Die Anmeldungen werden durch die Bestätigung der Volkshochschule rechtswirksam. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer (Erziehungsberechtigte) mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule einverstanden.
Rücktritt und Änderung
Bei Ausfall eines Kursleiters, bei zu geringer Zahl von Anmeldungen und aus Gründen, die nicht von der Volkshochschule zu vertreten sind, kann ein Kurs abgesetzt, verlegt oder stundenweise gestrichen werden. Bei der Absetzung werden die bereits bezahlten Gebühren anteilig zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen die Volkshochschule sind ausgeschlossen. Bei Kursen ist ein Rücktritt bis vor dem zweiten Kurstermin gegenüber der Volkshochschule zu erklären. Bei Tages- oder Wochenendseminaren und bei Kurzveranstaltungen bis zu 5 Terminen gilt diese Regelung nicht. Bei diesen Veranstaltungen muss die Abmeldung spätestens 1 Woche vor Beginn des Seminars gegenüber der Volkshochschule erklärt sein. Wird ein Rücktritt von einem Teilnehmer erklärt, so wird eine Verwaltungsgebühr von ? 3,00 erhoben. Die bereits bezahlte Kursge- bühr wird unter Berücksichtigung der Verwaltungsgebühr anteilig zurückerstattet. Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen eines Teilnehmers kann die Kursgebühr nicht erstattet werden. Abmeldungen sind schriftlich, persönlich oder telefonisch in der Geschäftsstelle möglich. Die Abmeldung beim Kursleiter ist nicht verbindlich, das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung. Bei Studienfahrten (eintägig) ist eine Abmeldung spätestens 14 Tage vor Beginn der Studienfahrt gegenüber der Volkshochschule zu erklären. Ansonsten sind bei Nichtteilnahme die der vhs entstehenden Kosten (Bus, Führung u. ä.) zu erstatten, es sei denn, eine Ersatzperson kann angemeldet werden. Bei Studienreisen (mehrtägig) gelten die in der Anlage festgelegten Bedingungen.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung; sie ist in der Anlage geregelt. Die Gebühren sind bei der Anmeldung zu entrichten. Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose und Rentner erhalten eine Ermäßigung von 10 %. Bei Kinderkursen wird eine Ermäßigung nach Abs. 2 bereits ausgewiesen. Kinder der gleichen Familie, die gleichzeitig diese Kurse besuchen, erhalten eine Geschwisterermäßigung. Diese beträgt für das zweite und jedes weitere Kind 10 %. Bei Kursen, die mit "FG" bezeichnet sind, ist eine Familiengebühr festgesetzt. Sie berechtigt die gesamte Familie zum Besuch der Veranstaltung. In besonders gelagerten Fällen kann eine Ermäßigung der Gebühren bis zu 30 v. H. gewährt werden.
Unfallversicherung
Die Volkshochschule schließt eine Unfallversicherung ab, bei der Unfälle im Zusammenhang mit den Kursen oder sonstigen Veranstaltungen im Rahmen der Volkshochschule versichert sind.
Haftungsausschluß
Die Haftung der Volkshochschule beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden gemäß § 276 und § 278 BGB ist, soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen. Bei Verlust oder Diebstahl übernimmt die Volkshochschule keine Haftung.